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REACH-Compliance-Programm

Registrierungsanforderungen

Die EU-Chemikaliengesetzgebung für die R. Registrierung, E Bewertung und A Genehmigung von Kap emicals, bekannt als REACH, trat am 1. Juni 2007 in Kraft und hat einen neuen Ansatz zur Verbesserung der Chemikaliensicherheit für Arbeitnehmer/-innen, die Öffentlichkeit und die Umwelt geschaffen. Ein zentraler Bestandteil des Konzepts ist die Registrierung aller auf dem Markt befindlichen Stoffe (mit Ausnahme klar definierter Ausnahmen), und die Registrierungspflicht beschränkt sich nicht mehr nur auf neu eingeführte Stoffe. Alle Stoffe, die in die EU in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr importiert werden, müssen gemäß REACH registriert werden (es sei denn, sie erfüllen die in den Anhängen IV und V der Verordnung aufgeführten Ausnahmebedingungen). Bis zum 1. Dezember 2008 konnten Unternehmen ihre bereits importierten/hergestellten Stoffe unter REACH vorregistrieren lassen. Die Vorregistrierung ermöglichte es den Unternehmen, den vollständigen Registrierungsprozess bis 2018 abzuschließen und ihre Produkte weiterhin zu vermarkten.

Weitere Informationen zur REACH-Gesetzgebung und den dazugehörigen Leitfäden finden Sie auf der ECHA-Website.

REACH-Status bei Air Products

Bei Air Products haben wir uns seit der Veröffentlichung der REACH-Verordnung im Jahr 2006 auf diese vorbereitet. Das REACH-Konformitätsprojekt von Air Products befasst sich mit allen Anforderungen der Gesetzgebung in ihren verschiedenen Stadien.

Wir können bestätigen, dass Air Products sichergestellt hat, dass alle relevanten Stoffe vor den Terminen 2010, 2013 und 2018 in den entsprechenden Lieferketten registriert wurden. Bitte beachten Sie jedoch, dass für viele Stoffe, die vor der Frist 2018 registriert wurden, die Informationen zu Registrierungsnummern für einige Produktkomponenten noch nicht verfügbar sind.

Produkte, die unter das REACH-Compliance-Projekt fallen

Air Products’ REACH-Produktliste – Industrie- und Spezialgase

Air Products kann bestätigen, dass die unten aufgeführten Produkte die Anforderungen der EU-REACH-Verordnung erfüllen und dass ihre Komponenten von Air Products oder einem anderen Akteur in der Lieferkette erfolgreich registriert wurden oder in Mengen von weniger als einer metrischen Tonne hergestellt oder importiert werden pro Jahr. 

Gase, die in den Anhängen IV und V aufgeführt sind und daher von der Registrierungspflicht befreit sind
Luft Krypton
Argon Methan
n-Butan Neon
Kohlendioxid Stickstoff
Ethan Sauerstoff
Helium Propan
Wasserstoff Synthetische Luft
Isobutan Xenon

 

Gase, die von Air Products oder einem anderen Akteur in der Lieferkette erfolgreich registriert wurden
1-Buten Difluormethan (R32) Stickoxid
1-Methyl, 3-Buten Ethylen Stickstoffdioxid
1,1-Difluorethylen
(R1132a)
Ethylenoxid Distickstoffmonoxid
1,1,1,2-Tetrafluorethan
(R134)
Fluor n-Pentan
1,1,1-Trifluorethan
(R143a)
Hexan Octafluorcyclopenten
1,2-Butadien Bromwasserstoff Pentafluorethan (R125)
1,3-Butadien Chlorwasserstoff Propylen
1,3-Propadien Schwefelwasserstoff Schwefeldioxid
Acetylen Isobuten Schwefelhexafluorid
Ammoniak Methylacetylen Schwefeltetrafluorid
Kohlenmonoxid Methylchlorid Tetrafluorethylen (R1114)
Carbonylsulfid Methylmercaptan trans-Buten
Chlor Trifluormethan (R23)

Das Air Products REACH-Compliance-Programm ermöglicht den Rechtsträgern von Air Products, die oben aufgeführten Produkte in EU-Länder zu importieren oder in der EU herzustellen. Beim Kauf dieser Produkte gelten EU-Kunden als nachgeschaltete Anwender und müssen sich nicht registrieren.

Wenn Sie Ihr Produkt nicht finden oder Fragen zu REACH haben, wenden Sie sich bitte an unser Qualität in Europa Oder senden Sie eine Anfrage an unser REACH-Team

Wichtiger Hinweis für Kunden außerhalb der EU

Als globaler Lieferant bietet Air Products einige Produkte weltweit an. Unsere Kunden können diese Materialien außerhalb der EU erwerben und sie anschließend als solche oder als Teil einer Formulierung in die EU importieren. Ein Importeur dieser Materialien in die EU muss alle REACH-Anforderungen erfüllen, die in der Verordnung für alle im Produkt enthaltenen Stoffe festgelegt sind. Die Tatsache, dass ein Produkt auf der Liste der Produkte steht, die im Rahmen des REACH-Compliance-Projekts von Air Products erfasst werden sollen, entbindet andere Importeure nicht automatisch von der REACH-Verordnung, d.h. wir haben vielleicht alle Stoffe registriert, aber nicht unbedingt die betreffenden Nicht-EU-Lieferketten.

Es gibt jedoch in der Gesetzgebung festgelegte Mechanismen, die es uns ermöglichen, Importe unserer Kunden durch die Benennung eines Alleinvertreters abzudecken. Wenn Sie an einer möglichen Abdeckung von registrierten Produkten durch einen von Air Products benannten Alleinvertreter interessiert sind, senden Sie bitte Ihre Anfrage an unser REACH-Team. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie darüber informieren, ob eine Abdeckung möglich ist.

Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC)

Zu den besonders besorgniserregenden Stoffen gehören CMR-Stoffe (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe), PBT-Stoffe (persistente, bioakkumulierbare und toxische Stoffe), vPvB-Stoffe (sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe) oder Stoffe, die in gleichem Maße besorgniserregend sind (z.B. endokrine Disruptoren und Sensibilisatoren der Atemwege). Diese Stoffe können potenziell in Anhang XIV aufgenommen werden und in Zukunft der Zulassungspflicht unterliegen. Die ECHA arbeitet kontinuierlich an der Aktualisierung der Kandidatenliste von Stoffen für die Aufnahme in Anhang XIV sowie an der Veröffentlichung und Aktualisierung des Anhangs XIV selbst.

Air Products verfolgt weiterhin die Aktualisierungen der Liste in Anhang XIV und informiert die Kunden, die Produkte kaufen, die diese Stoffe enthalten, proaktiv über die Aufnahme solcher Stoffe in die Produkte von Air Products in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen gemäß REACH.

 

Air Products wird diese Kunden über unsere zukünftigen Pläne für alle Produkte, die der Zulassungspflicht unterliegen, auf dem Laufenden halten. Wir werden unsere Kunden auch bei der Umstellung auf alternative Produkte unterstützen, falls dies erforderlich ist.

Die aktuelle SVHC-Liste finden Sie im Europäische Chemikalienagentur (ECHA).

Ausgenommene Stoffe

Bitte beachten Sie, dass Stoffe, die von der Registrierungspflicht gemäß Anhang IV und V befreit sind, für jede Verwendung zur Verfügung stehen, sofern dies nicht durch andere Vorschriften eingeschränkt ist. Diese Stoffe erfordern keine Mitteilung der identifizierten Verwendungen an den Lieferanten, da keine Expositionsszenarien für sie entwickelt werden müssen. Die meisten der von Air Products gelieferten Luftgase sind durch Aufnahme in Anhang IV oder V von der Registrierungspflicht ausgenommen, wie in der obigen Tabelle dargestellt.

Sicherheitsdatenblätter und REACH

Wenn Registrierungen abgeschlossen sind, sind wir in der Lage, unsere Sicherheitsdatenblätter (SDB) wie erforderlich mit einer Registrierungsnummer und neuen Informationen zur sicheren Verwendung zu aktualisieren. Wenn Sie diese Informationen nicht in einem der Sicherheitsdatenblätter finden, bedeutet dies, dass wir noch an der Aktualisierung arbeiten oder dass das Produkt noch nicht registriert wurde oder von der Registrierungspflicht ausgenommen ist.

Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) 

Die europäische Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung, die so genannte CLP-Verordnung (Verordnung Nr. 1272/2008), ist eng mit REACH verbunden. Wir können ebenfalls bestätigen, dass wir uns um die Einhaltung dieser Verordnung bemühen. Wir haben die folgenden Aspekte umgesetzt:

  • Wir haben alle reinen Stoffe und Gemische gemäß CLP-Kriterien klassifiziert: 
  • Bei Bedarf wurden diese Klassifizierungen entweder von Air Products oder unseren Lieferanten an die ECHA gemeldet.
  • Alle Produkte sind entsprechend der CLP-Verordnung ordnungsgemäß gekennzeichnet. und 
  • SDS werden aktualisiert, um Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß den CLP-Anforderungen anzuzeigen.

Weitere Informationen über die CLP-Verordnung und zugehörige Leitfäden finden Sie auf der ECHA-Website.