| Stand: 1. Mai 2008
In Ergänzung der Allgemeinen Lieferbedingungen der Air Products GmbH (nachfolgend "AP" genannt) gilt:
1. Verrechnungssätze
|
€/Stunde 1)
|
Zuschlag Über- stunden
|
Zuschlag Nacht- arbeit
|
Zuschlag für Arbeiten an Sonn- & gesetzl. Feiertagen
|
Zuschlag für Arbeiten an Wochen- Feiertagen 2)
|
Erschwernis- Zulage 3)
|
Zuschlag für Fremd- personal
|
Tankwagenfahrer |
73,00 |
25% |
50% |
60% |
150% |
10% |
30% |
Monteur |
73,00 |
25% |
50% |
60% |
150% |
10% |
30% |
Techniker |
82,00 |
25% |
50% |
60% |
150% |
10% |
30% |
Ingenieur |
99,00 |
25% |
50% |
60% |
150% |
10% |
30% |
1) Je Arbeits-, Reise- und Vorbereitungsstunde
(normale Arbeitszeit: montags bis donnerstags: 8 Stunden innerhalb 06:00 bis 17:00 Uhr
freitags: 5,5 Stunden innerhalb 06:00 Uhr – 17:00 Uhr)
2) Arbeiten an Wochenfeiertagen, an denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Arbeitsausfall zu vergüten ist; Arbeiten am 01. Mai, an den Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen, am Neujahrstag – auch dann, wenn diese Feiertage auf einen Sonntag oder einen arbeitsfreien Werktag fallen.
3) Für Arbeiten unter erschwerten Umständen, z. B. bei hoher Lärm-, Schmutz- oder Staubbelästigung. Der Auftraggeber stellt dem AP-Personal die erforderlich werdenden Schutzanzüge bzw. Schutzvorrichtungen unentgeltlich zur Verfügung. Wenn nichts anderes vereinbart ist, stellt der Auftraggeber für Arbeiten über 3 m Höhe dem AP-Personal ein geeignetes Gerüst zur Verfügung. Das AP-Personal hat dabei die AP-Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.
Die Berechnung der Zuschläge richtet sich nach den Feiertagsbestimmungen am Einsatzort. Reisestunden werden wie Arbeitsstunden berechnet.
2. Reisekosten
|
€ Kalendertag
1)
|
€ 6-8 Stunden
2)
|
€ 8-10 Stunden
2)
|
€ 10-12 Stunden
2)
|
€ > 12 Stunden
2)
|
Tankwagenfahrer |
99,70 |
7,90 |
13,60 |
21,90 |
27,40 |
Monteur |
99,70 |
7,90 |
13,60 |
21,90 |
27,40 |
Techniker |
99,70 |
7,90 |
13,60 |
21,90 |
27,40 |
Ingenieur |
99,70 |
7,90 |
13,60 |
21,90 |
27,40 |
1) Ist dem AP-Personal eine Rückkehr zum Wohnort am gleichen Tag nicht zumutbar, oder wird durch die Arbeiten eine Übernachtung am Arbeitsort erforderlich, dann berechnet AP je Kalendertag der Abwesenheit vom Wohnort, also auch an Sonn- und Feiertagen, den angegebenen Betrag.
2) Ist dem AP-Personal die tägliche Rückkehr zum Wohnort möglich, dann gelten die angegebenen Beträge. Bei der Festelegung der Abwesenheitsdauer vom Wohnort sind neben den bestätigten Zeiten auch die Reise- und Pausenzeiten zu berücksichtigen. Werden an einem Tag Montage- und Wartungsarbeiten bei verschiedenen Auftraggebern ausgeführt, werden die Reisekosten anteilig weiterberechnet. Falls der im kalendertäglichen Reisekostensatz enthaltene Betrag in Höhe von € 60,00 für Übernachtung nicht ausreicht, sind die entstandenen Mehrkosten gegen Nachweis zu erstatten.
3. Fahrtkosten
Fahrzeug |
€ / km |
PKW |
0,68 |
Kundendienstwagen |
1,15 |
Alle Fahrt- und Transportkosten, die durch die Anforderung des Montage- und Wartungspersonals entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen. Dazu zählen auch die Fahrtkosten zwischen Unterkunft und Einsatzstelle bei Übernachtung. Die Fahrten werden mit PKW oder mit Kundendienstwagen durchgeführt.
4. Bereitstellungspauschale für Messgeräte
Analysengeräte |
€ / Tag |
Messbereich ppm |
130,00 |
Messbereich Vol.-% |
92,00 |
Die Kosten gelten jeweils für eine Messkomponente zuzüglich der Kosten für AP-Personal
gemäß Pos. 1-3.
5. Expresszuschlag
Fahrzeug |
€ / Anlieferung |
Tankwagen |
500,00 |
Der Expresszuschlag wird zusätzlich für kurzfristige Belieferungen mit einer Vorlaufzeit < zwei Werktagen (Montag bis Freitag) berechnet. Der Einsatz einer Füllstandsfernüberwachung entbindet den Kunden nicht von seiner Nachbestellpflicht.
6. Gefahrgutzuschlag / LKW-Maut
Fahrzeug |
€ / Anlieferung |
Tankwagen |
125,00 |
7. Notversorgung/Zwischenversorgung
|
€ / Tag 1) + 2) |
€ / km |
€ / Pauschale |
Bereitstellung Mobile Tankanlage |
195,00 |
|
|
Anlieferung/Abholung der mobilen Tankanlage 4) |
|
1,68 |
|
Ein- und Auslagerung |
|
|
140,00 |
1) Der angegebene Preis versteht sich exklusive der für AP Tankwagenfahrer geltenden Verrechnungssätze, welche gesondert berechnet werden (s. Punkt 1. Verrechnungssätze)
8. Analysenzertifikate
|
Sauerstoff
flüssig
|
Stickstoff
flüssig
|
Argon
flüssig
|
Kohlensäure
flüssig
|
Wasserstoff
gasförmig
|
O2 |
x |
x |
x |
|
|
N2 |
x |
x |
x |
|
x |
Ar |
|
|
x |
|
|
Taupunkt |
|
|
|
x |
x |
S |
|
|
|
x |
|
H2 |
|
|
|
|
x |
CHx |
|
|
|
x |
x |
€/Analyse |
190,00 |
190,00 |
190,00 |
190,00 |
190,00 |
Weitere Analysenzertifikate werden auf Anfrage erstellt und nach entsprechendem Aufwand berechnet.
9. Konformitätszertifikate
Zertifikat |
€ / Zertifikat |
Lebensmittelgase |
60,00 |
Sonstige Zertifikate |
60,00 |
10. Mindermengenzuschlag
Für Bulk-Anlieferungen kleiner als 70 % des Tankvolumens werden 300,00 €/Anlieferung berechnet.
11. Leistungen des Auftraggebers
Der Auftraggeber übernimmt, wenn erforderlich, die kostenlose Bereitstellung von Sauerstoff, Acetylen, E-Schweißmaschinen, Wasser, Gas, Strom und Dampf. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass das Montage- und Wartungspersonal den Arbeitsplatz in seinem Betrieb gefahrlos erreichen und die Arbeiten ungefährdet durchführen kann. Die im Zusammenhang mit dem Arbeitseinsatz anfallenden Telefongebühren hat der Auftraggeber zu tragen.
12. Arbeitsbescheinigung
Dem Montage- und Wartungspersonal ist die aufgewendete Arbeits-, Reise- und Wartezeit auf seinem Arbeitszeitnachweis zu bescheinigen. Etwaige Unrichtigkeiten sind seitens des Auftraggebers schriftlich zu vermerken. Die Angaben der Arbeitszeitnachweise werden der Rechnung zugrunde gelegt und sind für beide Teile maßgebend. Verweigert der Auftraggeber die Bescheinigung des Nachweises, oder ist es dem Montage- und Wartungspersonal aus anderen Gründen nicht möglich, die Bescheinigung zu erhalten, wird diese in der vom AP-Mitarbeiter ausgefüllten Form der Rechnung zugrunde gelegt. Das Montage- und Wartungspersonal ist angewiesen, dem Auftraggeber eine Durchschrift des Arbeitszeitnachweises zu überlassen.
13. Abnahme
Mit der Bescheinigung des Arbeitszeitnachweises durch den Beauftragten des Auftraggebers gilt die Arbeit als abgenommen.
14. Berechnung der Zahlung
Die Abrechnung der Kosten erfolgt nach beendeter Arbeit. Zugrunde gelegt werden bei der Rechnungsstellung die am Tage der Leistung geltenden Serviceleistungen. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Eine Zurückhaltung der Zahlung oder deren Aufrechnung ist nicht statthaft.
15. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Serviceleistung ist das jeweilige Werk des Auftraggebers. Für Zahlungen ist der Erfüllungsort Hattingen.
Sitz der Gesellschaft: Hattingen, Registergericht Essen, Reg.-Nr. HRB 15572 Stand 05/2008
|