Die neue Chemikaliengesetzgebung der EU für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Die Gesetzgebung, bekannt als REACH, verlangt von Unternehmen, die in der Europäischen Union (EU) Produkte über bestimmte Mengen hinaus produzieren oder importieren, diese Stoffe und ihre Anwendungen bei der neu geschaffenen Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu registrieren.
Registrierungsanforderungen
Bis zum 1. Dezember 2008 konnten Unternehmen ihre Stoffe für REACH vorregistrieren. Die Vorregistrierung gibt den Unternehmen einen Zeitrahmen von bis zu zehn Jahren, um das Registrierungsverfahren vollständig abzuschließen. Während dieser Zeit können die Produkte weiterhin im Markt bleiben. Die Terminierung der vollständigen Registrierungen hängt ab von den Mengen und von dem Gefahrenpotential der chemischen Stoffe. Stoffe mit höherem Gefahrenpotential und Volumen müssen bis Dezember 2010, Stoffe im mittleren Mengenbereich bis Juni 2013 und Stoffe im geringen Volumen bis Juni 2018 registriert werden.
Status der REACH-Registrierung bei Air Products
Wir bei Air Products haben uns seit einiger Zeit auf die REACH-Gesetzgebung vorbereitet und tragen den Gesetzesanforderungen auf den unterschiedlichen Stufen weiterhin Rechnung.
Wir bestätigen Ihnen, dass Air Products alle Substanzen, die sich in unseren Produkten befinden, erfolgreich vorregistriert und in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten auch den Status der Rohstoffe geklärt hat.
Vorregistrierte Produkte nach Segment
Über die folgenden Links können Sie Listen der Produkte aufrufen, die durch unsere Vorregistrierungen abgedeckt werden. Bitte wählen Sie das Segment aus, für das Sie Produktinformationen einsehen möchten.
Falls Sie Ihr Produkt nicht finden oder Fragen zu REACH haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Product Information Center in den USA in Verbindung oder schicken Sie eine E-Mail an REACH@airproducts.com.
Weitere Informationen finden Sie außerdem unter REACH Frequently Asked Questions (FAQ).
Wenn Sie an einer möglichen Absicherung von vorregistrierten Produkten durch einen von Air Products nominierten alleinigen Vertreter interessiert sind, senden Sie Ihre Anfrage bitte an unsere REACH-Mailbox.
In dieser Phase planen wir, die Registrierung all unserer oben genannten Produkte gemäß dem gesetzlich vorgegebenen Terminplan abzuschließen. Es ist zu diesem Zeitpunkt zu früh, einen präzisen Zeitplan für die Registrierung anzugeben. Es besteht die Möglichkeit, dass sich trotz unserer Bemühungen die Lieferbedingungen gegenüber ihrem gegenwärtigen Stand und den langfristigen Registrierungsterminen von 2013 bzw. 2018 ändern können. Dies kann zur Folge haben, dass manche Produkte, anders als zu diesem Zeitpunkt geplant, nicht registriert werden. Bitte seien Sie versichert, dass Air Products Sie in einem solchen Fall so früh wie möglich benachrichtigt, um einen solchen Übergang zu managen.
Vorregistrierungsnummern
Air Products bestätigt Ihnen, dass wir ordnungsgemäß Vorregistrierungsnummern für sämtliche vorregistrierten Stoffe erhalten haben und dass alle oben aufgelisteten Produkte für jede erforderliche Versorgungskette im Rahmen der REACH-Gesetzgebung vorregistriert wurden.
Die Vorregistrierungsnummer wird zufällig erstellt und hat nicht die Struktur oder Bedeutung einer Registrierungsnummer, d. h. sie ist nicht stoff- oder unternehmensspezifisch. Aus diesem Grund empfehlen die Europäische Kommission und der CEFIC, diese Nummer nicht zu veröffentlichen. Dementsprechend hat Air Products beschlossen, die Vorregistrierungsnummern nicht zu publizieren.
Wir haben Verständnis dafür, dass unsere Kunden, die nicht zwangsläufig Mitglied in einem SIEF sind, die Vorregistrierungsnummern gern mitgeteilt bekommen möchten, um sich zusätzlich abzusichern. Wir gehen jedoch davon aus, dass unsere in diesem Schreiben abgegebene klare und eindeutige Bestätigung bezüglich der Vorregistrierung eine angemessene Zusicherung darstellt.
SVHC (Substances of Very High Concern – Sehr besorgniserregende Stoffe)
Im Juni 2009 hat die ECHA ihre erste Empfehlung für sieben Substanzen abgeschlossen, die in den Anhang XIV aufgenommen werden sollen, obwohl die endgültige Aufnahme in den Anhang XIV voraussichtlich nicht vor Mitte 2010 beendet sein wird. Außerdem hat die ECHA im September dieses Jahres den zweiten SVHC-Kandidaten veröffentlicht, welcher weitere 15 Substanzen enthält.
Air Products verfolgt weiterhin die Aktualisierungen der Anhang XIV-Liste und informiert Kunden, die mit Produkten beliefert werden, die diese Substanzen enthalten, proaktiv. Dies gemäß den REACH-Verpflichtungen im Hinblick auf die Aufnahme solcher Stoffe in Air Products-Produkte.
Air Products wird betroffene Kunden über seine Pläne im Hinblick auf alle genehmigungspflichtigen Produkte informiert halten.
Downstream-Nutzung
Bitte klicken Sie hier, um weitere Informationen über Downstream-Nutzung zu erhalten.
Von der Registrierungspflicht ausgenommene Stoffe
Bitte beachten Sie, dass gemäß Anhang IV und V von dieser Registrierungspflicht ausgenommene Stoffe für jede Form der Anwendung genutzt werden können, es sei denn, die Nutzung ist durch andere Regelungen eingeschränkt. Die Anwendung dieser Stoffe muss den Lieferanten nicht mitgeteilt werden, da für sie keine Expositionsszenarien entwickelt werden müssen. Die meisten von Air Products gelieferten gängigen Gase müssen nicht in die Anhänge IV und V aufgenommen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Link Industrie- und Spezialgase im Abschnitt „Vorregistrierte Produkte nach Segment“.
Weitere Informationen zur REACH-Gesetzgebung und die entsprechenden Leitfäden finden Sie auf der ECHA-Website.
Inhalt aktualisiert am 15. Dezember 2009 |