Allgemeine Fragen
Versteht Air Products die REACH-Gesetzgebung und haben Sie angemessene Pläne und Mittel, um die zeitgerechte Erfüllung zu garantieren?
Ja. Wir haben die Stoffe in unseren Produkten identifiziert, die REACH unterliegen, und entsprechende Pläne entwickelt.
Kann Air Products Kontaktinformationen für die Person bereitstellen, die in Ihrem Unternehmen für Fragen bezüglich REACH verantwortlich ist?
Die Verantwortung für die Einhaltung der REACH-Vorschriften obliegt mehreren Personen. Sie erhalten Kontaktangaben zu der Person, die die für Sie interessanten Produkte managt, von Ihren normalen Air Products-Kontakten.
Alternativ können Sie sich mit uns unter REACH@airproducts.com in Verbindung setzen.
Plant Air Products, alle Produkte vor zu registrieren, die es augenblicklich an mich liefert?
Wir können bestätigen, dass Air Products alle Stoffe in sämtlichen Produkten, die wir aktuell in der EU vertreiben, vorregistriert bzw. sichergestellt hat, dass diese Stoffe von einem anderen Akteur auf einer höheren Stufe der Versorgungskette vorregistriert wurden.
Eine vollständige Liste der Produkte, die von unseren Vorregistrierungs-
plänen abgedeckt werden, finden Sie auf unserer Website unter:
www.airproducts.com/Responsibility/EHS/OurCommitment/reach.htm
Wenn unser Unternehmen außerhalb der EU angesiedelt ist, sorgt Air Products dafür, dass ich nicht als Importeur gemäß REACH agieren muss, d. h. agiert Air Products als alleiniger Vertreter für mich?
Diese Anfragen werden von Fall zu Fall geprüft. Bitte wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Air Products-Ansprechpartner. Alternativ können Sie sich mit uns unter REACH@airproducts.com in Verbindung setzen.
Können Sie die Vorregistrierungsnummer für jedes Produkt mitteilen, das Sie liefern?
Air Products bestätigt Ihnen, dass wir ordnungsgemäß Vorregistrierungsnummern für sämtliche vorregistrierten Stoffe erhalten haben und dass alle oben aufgelisteten Produkte für jede erforderliche Versorgungskette im Rahmen der REACH-Gesetzgebung vorregistriert wurden.
Die Vorregistrierungsnummer wird zufällig erstellt und hat nicht die Struktur oder Bedeutung einer Registrierungsnummer, d. h. sie ist nicht stoff- oder unternehmensspezifisch. Aus diesem Grund empfehlen die Europäische Kommission und der CEFIC, diese Nummer nicht zu veröffentlichen. Dementsprechend hat Air Products beschlossen, die Vorregistrierungsnummern nicht zu publizieren.
Die Vorregistrierungsnummer wird nicht in das Sicherheitsdatenblatt (SDS) aufgenommen. Außerdem ermöglicht die Vorregistrierungsnummer es allein dem ursprünglichen Registrierer, die Vorregistrierungsdetails einzusehen. Und schließlich sind viele unserer Produkte komplexe Präparationen oder Polymere, die mehrere Vorregistrierungsnummern benötigen.
Wir haben Verständnis dafür, dass unsere Kunden, die nicht zwangsläufig Mitglied in einem SIEF sind, die Vorregistrierungsnummern gern mitgeteilt bekommen möchten, um sich zusätzlich abzusichern. Wir gehen jedoch davon aus, dass unsere in diesem Schreiben abgegebene klare und eindeutige Bestätigung bezüglich der Vorregistrierung eine angemessene Zusicherung darstellt.
Nun da Air Products die Vorregistrierung dieser Stoffe abgeschlossen hat, können Sie eine verbindliche Bestätigung dafür geben, dass Sie auch die vollständige Registrierung vornehmen?
In dieser Phase planen wir, die Registrierung all unserer oben genannten Produkte gemäß dem gesetzlich vorgegebenen Terminplan abzuschließen. Es ist zu diesem Zeitpunkt zu früh, einen präzisen Zeitplan für die Registrierung anzugeben. Es besteht die Möglichkeit, dass sich trotz unserer Bemühungen die Lieferbedingungen gegenüber ihrem gegenwärtigen Stand und den langfristigen Registrierungsterminen von 2013 bzw. 2018 ändern können. Dies kann zur Folge haben, dass manche Produkte, anders als zu diesem Zeitpunkt geplant, nicht registriert werden. Bitte seien Sie versichert, dass Air Products Sie in einem solchen Fall so früh wie möglich benachrichtigt, um einen solchen Übergang zu managen.
Wann wird Air Products die vollständige Registrierung seiner Produkte abschließen?
Zu diesem Zeitpunkt ist es zu früh, einen präzisen Zeitplan für die vollständige Registrierung anzugeben.
Air Products wird die durch die Gesetzgebung festgelegten Fristen einhalten. Die Fristen für spezifische Stoffe können Änderungen unterliegen, wenn sich die Mengen ändern bzw. die Klassifikation des Stoffs geändert wird. Verschiedene Komponenten (Stoffe) desselben Produkts werden unter Umständen zu unterschiedlichen Zeitpunkten registriert. Das Gesamtprodukt ist nicht vollständig abgedeckt, bis alle Komponenten registriert sind.
Gibt es Air Products-Stoffe, die wahrscheinlich SVHC (Substances of Very High Concern/Sehr besorgniserregende Stoffe) gemäß REACH sind?
Die Liste der Substanzen, die wahrscheinlich in den Anhang XIV der REACH-Gesetzgebung (Stoffe, die der Zulassung unterliegen) aufgenommen werden, wurde bereits zu Beginn des Jahres von der ECHA veröffentlicht. Der Anhang XIV selbst soll jedoch nicht bis Ende 2009 erscheinen.
Sie können sicher sein, dass Air Products weiterhin die Aktualisierungen der Anhang XIV-Liste im Auge behält und diese gemäß seiner Verpflichtungen unter REACH in Hinblick auf die Aufnahme solcher Stoffe in sämtliche Air Products-Produkte weiterleitet.
Der Begriff SVHC wird in REACH nicht definiert, doch es wird allgemein anerkannt, dass er CMR (Carcinogen, Mutagen, and Reproductive Toxins/Karzinogene, mutagene und reproduktive Giftstoffe), PBT (Persistent, Bioaccumulative and Toxic/Persistent, bioakkumulativ und toxisch) und vPvB (very Persistent and very Bioaccumulative/Sehr persistent und sehr bioakkumulativ) umfasst. Diese Substanzen können in zukünftigen Anhang XIV-Kandidatenlisten aufgeführt sein. Prüfen Sie bitte in Ihren aktuellen Sicherheitsdatenblättern, ob die derzeit von Ihnen gekauften Produkte SVHC-Stoffe enthalten.
Wenn Sie alternative Ersatzprodukte in Erwägung ziehen, wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Air Products-Ansprechpartner.
Sehen Sie nach der vollen Implementierung von REACH Probleme für die Aufrechterhaltung der Versorgung mit diesen SVHC oder Produkten/Stoffen gemäß Anhang XIV voraus?
Zu diesem Zeitpunkt kann man hierzu noch nichts sagen, doch Stoffe des Anhangs XIV werden die Zulassung gemäß REACH benötigen, und folglich kann es Begrenzungen geben, die für einige nachgeschaltete Anwendungen gelten. Dazu kommt, dass die Zulassung dieser Stoffe im Rahmen der REACH-Gesetzgebung eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeutet.
Haben Sie genügend Informationen von mir, Ihrem Kunden, um die vollständige Registrierung abzuschließen?
In dieser Phase benötigen wir keine weiteren Informationen von unseren Kunden.
Wir müssen im Rahmen der vollständigen Registrierung Gespräche zu nachgeschalteten Anwendungen führen. Dies werden wir jedoch gemäß dem unten beschriebenen Prozess tun.
Wird Air Products meine Downstream-Anwendungen des Produkts in die Registrierung einschließen, so dass mein Unternehmen es künftig nicht mehr tun muss?
Cefic hat zusammen mit der Downstream Users of Chemicals Co-ordination Group (DUCC) und der European Association of Chemical Distributors (FECC) eine Erklärung zur Übermittlung von Anwendungen und Exposition vorbereitet. Mithilfe dieser Erklärung können Unternehmen Ihre Lieferanten und Kunden über die Herangehensweise der Branche in Bezug auf die Übermittlung von Anwendungs- und Expositionsinformationen informieren und bekannt geben, dass eine verfrühte und unstrukturierte Übermittlung der Anwendung vermieden werden sollte.
Sie können die Erklärung unter http://www.cefic.org/Files/Downloads/Cefic-
FECC-DUCC_document-on_use_FINAL.doc einsehen.
Bevor die Stoffsicherheitsbeurteilung begonnen werden kann, müssen alle Formen der Anwendung bekannt sein. Das Verfahren zur „Ausrichtung der Anwendung“ wurde entwickelt, um die Verwendung jedes beliebigen Stoffs auf effiziente Weise übermitteln zu können. Im Rahmen dieser Herangehensweise beginnen Hersteller und Importeure damit, zusammen mit ausgewählten Kunden und dem Verband der Downstream-Nutzer Informationen zur Anwendung zu entwickeln. Auf diese Weise wird eine Liste erstellt werden, die die meisten Anwendungsformen umfasst. Diese Liste wird daraufhin allen Downstream-Nutzern von allen Lieferanten zur Verfügung gestellt. Sollte ein Downstream-Nutzer seine Form der Anwendung nicht auf der Liste finden, kann er seinen Lieferanten über ein standardisiertes Formular darüber informieren. Die Hersteller und Importeure werden dem Downstream-Nutzer dann mitteilen, welche Anwendungsformen unterstützt werden.
Die „Ausrichtung“ sollte in den frühen Phasen des Registrierungsprozesses durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass es nicht notwendig ist, uns bereits jetzt über Anwendungsformen zu informieren. Für Substanzen, deren Registrierungsfrist der 30. November 2010 ist, muss die Ausrichtung der Anwendung 2009 stattfinden. Für Substanzen, die erst später registriert werden müssen, ist dieselbe Herangehensweise in einer späteren Phase zu befolgen.
Sollte Ihre Anwendung nicht von Air Products abgedeckt sein, liegt es in Ihrer Verantwortung, dies an Air Products zurückzumelden, damit wir zusammen das weitere Vorgehen festlegen können. Es ist zu früh zu sagen, ob es irgendwelche Downstream-Anwendungen gibt, die Air Products nicht unterstützt.
Muss Air Products jetzt bereits die neuen Anforderungen des SDS erfüllen, wie in Anhang II von REACH angeführt?
Das Format der aktuellen Sicherheitsdatenblätter von Air Products erfüllt in Bezug auf die Abschnittsnummerierung & Gliederung die Anforderungen von REACH. Ausschließlich neue Sicherheitsdatenblätter müssen dem in Anhang II der REACH-Gesetzgebung festgelegten Format in Hinblick auf Inhalt und die Darlegung von Risikomanagementmethoden für vorgegebene Szenarien in Abschnitt ... entsprechen.
Weitere Einzelheiten zum REACH-Verfahren finden Sie in der Liste häufig gestellter Fragen mit Antworten, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht wird, und zwar unter: http://echa.europa.eu/reach/faq_en.asp
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