Gefährdungsbeurteilung
Air Products erstellt für Sie die entsprechende Dokumente
Der Arbeitgeber hat nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung mit Hilfe einer Gefährdungs-
beurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Die Erstellung der entsprechenden Dokumente können Sie in die Hand von Air Products geben.
Unsere Ingenieure führen die für die Gasversorgungsanlagen sowie die für die Anwendungsausrüstung verlangte Gefährdungsbeurteilung durch.
Unsere Kooperation mit Unternehmen anderer Fachbereiche erlaubt es uns, auch Gefährdungsbeurteilungen für spezielle Anwendungen vornehmen zu können.
Verlassen Sie sich auf das Know-how von Air Products
- Profitieren Sie von dem Wissen unserer erfahrenen Ingenieure.
- Halten Sie eine abschließende und vollständige Dokumentation in den Händen.
- Wir helfen Ihnen bei der praktischen Umsetzung der ermittelten Maßnahmen.
- Unsere enge Zusammenarbeit mit kooperierenden Unternehmen ermöglicht eine Ausweitung der Beurteilung auf Anlagen außerhalb der Gasversorgung.
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